Voraussetzungen für die vertragliche Haftungsbegrenzung

Wenn das Partnerschaftsvermögen durch vertragliche Haftungsbegrenzung geschützt werden soll, muss mindestens das 4-fache der Mindestdeckungssumme versichert sein.

(§ 52 BRAO, § 59o BRAO)

PartG mbB Rechtsanwälte: 4 Mio. EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall
PartG mbB mit mehr als 10 Rechtsanwälten: 10 Mio. EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall