Was ist bei der Jahreshöchstleistung zu beachten?

Die Jahreshöchstleistung legt fest, mit welcher Summe der Versicherer maximal für alle Versicherungsfälle eines Jahres eintreten wird. Bei einer PartG mbB aus Patentanwälten muss die Jahreshöchstleistung der Mindestdeckungssumme multipliziert mit der Anzahl der Partner entsprechen. Die Jahreshöchstleistung muss außerdem mindestens 10 Mio. EUR betragen. Dies gilt auch, wenn weniger als vier Partner für die Partnerschaftsgesellschaft tätig sind.
Nach herrschender Meinung müssen auch Scheinpartner bei der Berechnung der Jahreshöchstleistung berücksichtigt werde.

Weitere Fragen

Was ist bei Altmandaten zu berücksichtigen?

Bei einigen Versicherern können Altmandate, die nicht auf die PartG mbB übertragen wurden, mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass die PartG mbB aus einer Berufsausübungsgemeinschaft hervorgegangen ist.

Wie verhalten sich die Versicherer im Falle einer wissentlichen Pflichtverletzung?

Die Bedingungswerke der Versicherer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen im Falle einer wissentlichen Pflichtverletzung. Gegenüber den Mandanten sind alle Versicherer zur Leistung verpflichtet. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Frage, ob sie im Leistungsfall gegen den Versicherungsnehmer regressieren würden.

Kontaktformular für die Berufshaftpflichtversicherung für Juristen

Bitte informieren Sie mich über das Thema Berufshaftpflichtversicherung für eine PartGmbB


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