Voraussetzungen für die vertragliche Haftungsbegrenzung

Soll bei einer PartGmbB aus Patentanwälten das Gesellschaftsvermögen durch vorformulierte Vertragsbedingungen geschützt werden, muss mindestens das 4-fache der Mindestdeckungssumme versichert sein.
( § 45b PAO)

PartG mbB Patentanwälte: 4 Mio. EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall
PartG mbB mit mehr als 10 Patentanwälten: 10 Mio. EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall