Voraussetzungen für die vertragliche Haftungsbegrenzung

Wenn das Partnerschaftsvermögen durch vertragliche Haftungsbegrenzung geschützt werden soll, muss mindestens das 4-fache der Mindestdeckungssumme versichert sein.

PartG mbB Wirtschaftsprüfer: 4 Mio. EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall