Wenn das Partnerschaftsvermögen durch vertragliche Haftungsbegrenzung geschützt werden soll, muss mindestens das 4-fache der Mindestdeckungssumme versichert sein.
(§ 52 BRAO, § 51a BRAO)
PartG mbB Rechtsanwälte: 10 Mio. EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall